Hausordnung
Herzlich willkommen!
Vielen Dank für Ihr Kommen. Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Forschens und Entdeckens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Beachten Sie daher bitte die nachfolgenden Regeln unserer Hausordnung.
1. Zutritt zum ScienceCenter
Das EXPERIMINTA ScienceCenter darf nur über den Haupteingang oder den Eingang für Behinderte und Kinderwägen betreten und verlassen werden. Die ausgegebenen Eintrittsbändchen sind während des gesamten Aufenthalts sichtbar am Handgelenk zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Das Eintrittsbändchen berechtigt zur Nutzung aller zum Zeitpunkt des Besuchs angebotenen Leistungen, für die kein gesondertes Entgelt gefordert wird. Leistungen, für die ein gesondertes Entgelt beansprucht wird, sind entsprechend ausgewiesen. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist mit dem Bändchen möglich.
Eine Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene(n) Person(en) ab dem Tag des Kaufs für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt in das EXPERIMINTA ScienceCenter. Sie ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch eingezogen.
Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert oder auf bestimmte Gruppen beschränkt werden.
Wird die Kapazität des Hauses überschritten, ist die EXPERIMINTA gGmbH berechtigt, weiteren Besuchern den Zugang zum Haus ohne Vergütung zu verweigern.
2. Ausfall von Leistungen
Es besteht zum Besuchszeitpunkt kein Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Betriebsbereitschaft aller angebotenen Leistungen. Wir behalten uns vor, einzelne Leistungen vorübergehend, z. B. aus Reparatur- oder Wartungsgründen, nicht zur Verfügung zu stellen. Dies begründet keine Ansprüche auf Eintrittsgeldminderung oder -rückerstattung. Das gilt insbesondere auch für den Ausfall von Science Shows und Veranstaltungen, für die kein gesondertes Entgelt zu zahlen ist.
3. Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren müssen grundsätzlich von aufsichtsführenden Personen begleitet werden. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
4. Verhalten während des Aufenthalts
Unsere Experimentierstationen dürfen und sollen aktiv genutzt werden, jedoch nur zum vorgesehenen Zweck und unter Wahrung der Bedienungshinweise. Die Benutzung sämtlicher Experimentierstationen erfolgt auf eigene Gefahr. Der/Die Besucher:inn ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die nötige Sorgfalt walten lässt, die Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet.
Zweckfremde, nicht sachgerechte oder Schäden verursachende Benutzung der Experimentierstationen kann zu sofortigem Hausverbot und gegebenenfalls zu Schadenersatzansprüchen führen.
Das Tragen jedweder Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Kleidungsstücken, Kennzeichen und Symbolen ist im EXPERIMINTA ScienceCenter nicht gestattet. Gleiches gilt für das Mitführen von Waffen, Waffenattrappen und anderen gefährlichen Gegenständen. Abgesperrte Bereiche dürfen keinesfalls von Besuchern betreten werden. Zuwiderhandlungen in den genannten Fällen können zu sofortigem Hausverbot führen.
Wer andere Besucher:innen belästigt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auf den Betrieb einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus dem EXPERIMINTA ScienceCenter verwiesen werden. Mutwilliges Lärmen und Herumtoben sind zu unterlassen. Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, können aus dem Haus verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen.
5. Mitgebrachte Taschen und Sportgeräte
Schirme, Rucksäcke, Koffer, Taschen u. ä. (größer als DIN A4) müssen in den Garderoben oder Schließfächern verbleiben. Diese sind unbewacht. Für das Abhandenkommen und etwaige Beschädigungen von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Das Mitführen und Benutzen von Skateboards, Inlinern, Rollern u. ä. ist im Haus nicht gestattet.
6. Zugang zu Shows
Die Mitarbeiter:innen der EXPERIMINTA gGmbH sind für die Show verantwortlich, für die sie eingesetzt werden. Die Besucher:innen müssen sich an alle Anweisungen halten, die vom jeweiligen Mitarbeiter erteilt werden.
Die Show-Räume verfügen jeweils über eine maximale Kapazität, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf. Wenn abzusehen ist, dass die Kapazität des Raums überschritten wird, haben die Mitarbeiter:innen das Recht, weiteren Besucher:innen für die entsprechende Vorstellung den Zugang zur Show zu verwehren, ohne dass hierfür irgendeine Entschädigung zu zahlen ist.
7. Tiere
Tiere sind, mit Ausnahme von Blindenhunden und Begleithunden mit offizieller Hundeweste, im EXPERIMINTA ScienceCenter nicht erlaubt.
8. Rauchen, Essen und Trinken
Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt.
Getränke und Speisen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Pausenräumen und der Cafeteria verzehrt werden.
9. Fotografieren und Filmen
Film- und Fotoaufnahmen sind zu privaten Zwecken gestattet, sofern andere Besucher:innen hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Film- und Fotoaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie Aufnahmen für Presse- und TV-Beiträge bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Kommunikationsabteilung der EXPERIMINTA gGmbH.
Im EXPERIMINTA ScienceCenter werden durch unsere Mitarbeiter:innen oder von uns beauftragte Personen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Die Bereiche werden, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem/der Fotografen/Fotografin/Filmteam mit.
10. Parken
Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Falls ein Fahrzeug außerhalb parkt und dadurch den Verkehr behindert, wird dieses Fahrzeug auf Risiko und Kosten des/der Besitzer:inn abgeschleppt. Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug auf Flächen abgestellt wird, die durch Schilder als anderweitig vermietet gekennzeichnet sind.
Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz, nicht aber für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs durch andere haftet die EXPERIMINTA gGmbH nicht.
11. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen des EXPERIMINTA ScienceCenters werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Hauses am Empfang. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Hauses erfolgt.
12. Gefahren- und Brandfall
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist im Gefahren- und Brandfall Folge zu leisten. Die ausgehängten Flucht- und Rettungspläne sind zu beachten.
13. Weisungsrecht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es kann bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Missachtung der Anweisungen Hausverbote erteilen und für Haftungsfälle Personalien ermitteln, gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei. Eintrittsgelder werden in diesem Falle nicht zurück erstattet.
Frankfurt, 1. Januar 2020
EXPERIMINTA gGmbH