Kooperationsschule werden und unbegrenzt entdecken!

Ihr seid für eurer Schule auf der Suche nach einem einzigartigen Ausflugsziel zum Thema MINT? Oder ihr besucht mir eure Schule das EXPERIMINTA ScienceCenter bereits regelmäßig? Dann nutzt die Möglichkeit, EXPERIMINTA-Kooperationsschule zu werden! 

Das sind eure Vorteile als Kooperationsschule:

  • Einmal zahlen – unbegrenzt besuchen
    Zu Beginn des Schuljahres (oder Kooperationszeitraums) zahlt ihr einen festen Beitrag, abhängig von der Gesamtzahl eurer Schüler:innen. Dafür können beliebig viele Klassen und Lerngruppen eurer Schule das EXPERIMINTA ScienceCenter besuchen – ohne weitere Eintrittskosten im gesamten Zeitraum! 
  • Kostenfreier Eintritt für Lehrkräfte eurer Schule zur Vorbereitung ihrer Gruppenbesuche.

Das ist zu beachten:

Um EXPERIMINTA-Kooperationsschule zu werden, benötigen wir eine von der Schulleitung unterzeichnete Kooperationsvereinbarung. Zudem muss eine offizielle Ansprechsperson benannt werden, die wir bei Rückfragen jederzeit kontaktieren können. Diese ist auch dafür verantwortlich, alle Informationen bezüglich der Kooperationsvereinbarung an ihr Kollegium weiterzugeben und verwaltet den Einlass-Schein.

Wichtig für euren Besuch:

  • Sobald der vereinbarte Betrag gezahlt wurde, erhaltet ihr von uns einen Einlass-Schein, der eure Klassen und Lehrkräfte während des Kooperationszeitraumes zum kostenfreien Besuch im EXPERIMINTA ScienceCenter berechtigt. Er muss von der begleitenden Lehrkraft immer vollständig ausgefüllt mitgebracht werden. Gruppen ohne Einlass-Schein können wir leider nicht kostenfrei einlassen.
  • Der Besuch eurer Lerngruppen muss immer rechtzeitig vorab über unser Online-Reservierunssystem angemeldet werden. Unangemeldete Gruppen können wir leider nicht einlassen.
  • Sofern euer gewünschter Besuchstag bereits überbucht ist, besteht aus Sicherheitsgründen trotz Kooperationsvereinbarung kein Anspruch auf Einlass.

 

Hinweise zur Gültigkeit: Die Kooperationsvereinbarung berechtigt nicht zu einer privaten Nutzung durch Lehrkräfte, Schüler:innen und/oder deren Familienangehörige. Bei Missbrauch des Einlass-Scheins, z.B. Weitergabe an andere Schulen oder Privatpersonen, behalten wir uns das Recht vor, die Kooperationsvereinbarung fristlos zu kündigen ohne Erstattung des Jahresbeitrages.