Werden Sie EXPERIMINTA-Kooperationsschule

Viele verschiedene Klassen und Lerngruppen Ihrer Schule besuchen das EXPERIMINTA ScienceCenter Frankfurt innerhalb eines Schuljahres? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, EXPERIMINTA-Kooperationsschule zu werden.

 

Das sind Ihre Vorteile als Kooperationsschule

  • Sie zahlen einmal zu Beginn des Schuljahres bzw. Kooperationszeitraumes abhängig von Ihrer Gesamtschülerzahl einen festen Betrag - dafür können im Laufe dieses Zeitraumes so viele Klassen und Lerngruppen Ihrer Schule das EXPERIMINTA ScienceCenter besuchen, wie Sie möchten. Ohne einen weiteren Cent dafür zu zahlen!
  • Lehrkräfte Ihrer Schule erhalten innerhalb dieses Schuljahres bzw. Kooperationszeitraumes ebenfalls freien Eintritt, sofern sie diesen Besuch zur Vorbereitung eines Gruppenbesuchs nutzen.

 

Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen

  • Um Kooperationsschule zu werden, benötigen wir eine von der Schulleitung unterzeichnete Kooperationsvereinbarung.
  • Es muss eine offizielle Ansprechsperson benannt werden, die wir bei Rückfragen jederzeit kontaktieren können. Diese ist auch dafür verantwortlich, alle Informationen bezüglich der Kooperationsvereinbarung an Ihr Kollegium weiterzugeben und verwaltet den Einlass-Schein.
  • Sobald der vereinbarte Betrag gezahlt wurde, erhalten Sie von uns einen Einlass-Schein, der Ihre Klassen und Lehrkräfte während des Kooperationszeitraumes zum kostenfreien EXPERIMINTA-Besuch berechtigt. Er muss von der begleitenden Lehrkraft immer vollständig ausgefüllt mitgebracht werden. Gruppen ohne Einlass-Schein können wir leider nicht kostenfrei einlassen.
  • Der Besuch Ihrer Lerngruppen muss immer rechtzeitig vorab über unser Online-Gruppen-Anmeldetool angemeldet werden. Unangemeldete Gruppen können wir leider nicht einlassen.
  • Sofern Ihr gewünschter Besuchstag bereits überbucht ist, besteht aus Sicherheitsgründen trotz Kooperationsvereinbarung kein Anspruch auf Einlass.
  • Die Kooperationsvereinbarung berechtigt nicht zu einer privaten Nutzung durch Lehrkräfte, Schüler:innen und/oder deren Familienangehörige. Bei Missbrauch des Einlass-Scheins, z.B. Weitergabe an andere Schulen oder Privatpersonen, behalten wir uns das Recht vor, die Kooperationsvereinbarung fristlos zu kündigen ohne Erstattung des Jahresbeitrages.